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Artenhilfsmaßnahmen für den Kiebitz in der Feldflur
Kiebitz-Blänke (Wasserstelle)
Nest mit Kiebitzeiern
Hinweisschild "Ei-Tafel"
Kiebitze
Kiebitze auf weiter Flur
Kiebitze in der Nähe der Wasserstelle

Landschaftspflegeverband Altötting

Noch vor 50 Jahren war der Kiebitz ein Allerweltsvogel. In Deutschland ist die Art mittlerweile  als Brutvogel stark gefährdet. Gründe dafür sind unter anderem der flächendeckende Lebensraumverlust.

Kiebitze benötigen offenes, flaches und feuchtes Grünland,, also Wiesen, Weiden und Überschwemmungsflächen. Seit einiger Zeit sind sie verstärkt auf Feldern und Äckern mit z.B. Mais oder Sommergetreide zu beobachten; besonders dort, wo Grünland und Äcker eng verzahnt sind. Der Kiebitz ist ein Kurzstreckenzieher. Ankunft am Brutplatz ist im Februar/März, der Abzug von Brutplätzen bereits wieder im Juni oder eher (zunächst Nichtbrüter und erfolglose Brutvögel).

An Stellen mit niedrigem Bewuchs legt er eine flache Nestmulde an.

Das Gelege besteht meist aus vier ovalen, olivbraunen schwärzlich gefleckten Eiern. Er brütet oft in lockeren Kolonien von zwei bis zehn Paaren. Die Brutdauer beträgt 26 bis 29 Tage. Die Küken sind Nestflüchter und können mit 35-40 Tagen fliegen. Bei Verlust der ersten Brut erfolgt meistens ein Nachgelege.

Das Projektkonzept ruht auf 2 Säulen:

Erfassung der Brutstandorte, Darstellung geeigneter Flächen, Entwicklung von Maßnahmen, Kontaktaufnahme mit Grundeigentümern , allgemeine Infoveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit (Presse)

Besucherinformation über attraktive „Eitafeln“.

Der Kiebitzschutz soll so im Denken und Handeln der Landwirte festverankert werden.

Dieses Projekt soll einen konstruktiven Beitrag leisten, der derzeit sehr negativen Entwicklung für die Lebensraumsituation des Kiebitzes entgegenzuwirken. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und  Beratung der Bewirtschafter hofft der LPV auf eine langfristige Verbesserung der Lebens-bedingungen auf breiter Ebene.

Auch durch die oben schon genannte Vorbildfunktion für nachfolgende Projekte kann dieses Ziel erreicht werden.

Für den Landwirt muss aber auch ein finanzieller Ausgleich für die evtl. notwendigen Bewirtschaftungseinschränkungen  bereitgestellt werden.

Wenn beispielsweise der Acker erst bewirtschaftet werden  kann, nachdem der Kiebitz seine Jungen erfolgreich ausgebrütet hat, so soll dafür ein finanzieller Ausgleich geleistet werden.