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+49 (0) 86 38 9828 68 0 info@gezeidler-stiftung.de

IHR BEITRAG

Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, wie wir Ihr ausgewähltes Förderanliegen gemeinsam und effizient umsetzen können. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Zuwendungen zu 100% und unmittelbar in das von Ihnen vorgegebene Projekt fließen. Sämtliche Verwaltungskosten trägt die Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung selbst.

Die Gerhard und Ellen Zeidler-Stiftung ist von der Regierung von Oberbayern mit Urkunde vom 9. November 1994 als rechtsfähige Stiftung anerkannt worden. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung bestätigt das Finanzamt Mühldorf am Inn mit Bescheinigungen seit 19. Dezember 1997, so dass die Stiftung gemäß § 10 b EStG berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen. Ihre Spenden (Zuwendungen) sind somit steuerlich abzugsfähig.

Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung benötigen, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Zuwendungen bis zu 300 Euro genügt als Zuwendungsnachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Bankverbindung

Kto. 55 11 68
BLZ 711 510 20
Sparkasse Altötting-Mühldorf 
IBAN DE90 7115 1020 0000 5511 68
SWIFT BYLADEM1MDF